Rahmenkonzept

Mittels des Rahmenkonzepts "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" wollen die Partner im nordrhein-westfälischen Ausbildungskonsens eine auf Dauer angelegte Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen des Landes erreichen.

Informationen und Downloads


Finanziert von

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit

Unterstützt durch

Logokombination des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Umgesetzt von

Logo der Stiftung Partner für Schule NRW

Die Medienkombination zur Unterstützung der kooperativen Berufswahlvorbereitung von Schule und Berufsberatung.
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Aktuelles

Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser InfoTelefon montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 13:30 Uhr zur Verfügung:

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Modul 3

 

Kompetenzfeststellungsverfahren in der Jahrgangsstufe 8

Kompetenzen individuell fördern

Neu in 2012

Der Umsetzungszeitraum für dieses Modul endet am 31.08.2012. Alle Maßnahmen müssen bis dahin durchführt und abgerechnet werden.

 
Zielgruppe

Empfehlung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 von Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen. In begründeten Ausnahmen können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 teilnehmen.
Schulen, die bereits am Projekt STARTKLAR teilnehmen, erhalten keine Förderung.

Beschreibung

Kompetenzfeststellungsverfahren bieten die Möglichkeit einer ersten beruflichen Orientierung. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihren Stärken, Interessen und Entwicklungsfeldern auseinander. Das Kompetenzfeststellungsverfahren wird in die bereits bestehende Berufsorientierung an der Schule integriert. Die Ergebnisse sollen in die Individuelle Förderung und die Gespräche mit der Berufsberaterin/ dem Berufsberater einfließen.

 
Umsetzung

Das Modul wird in drei Schritten umgesetzt.

In der ersten Phase wird das Kompetenzfeststellungsverfahren bei einem externen Partner durchgeführt. Die Auswahl des Verfahrens findet vor dem Hintergrund der Schülerklientel statt. Es kommen Online-Verfahren, handlungsorientierte Verfahren sowie herkömmliche schriftliche Berufsinteressentests in Betracht.

In der zweiten Phase werden die Ergebnisse mit den Schülerinnen und Schülern hinsichtlich einer weiteren Förderung und infrage kommender Berufsbilder ausgewertet. Hierbei sollte auch ein Berufsberater/ eine Berufsberaterin der lokalen Agentur für Arbeit teilnehmen. Außerdem recherchieren die Schülerinnen und Schüler zu Berufsbildern, Ausbildungsmöglichkeiten der Region und sonstigen für die berufliche Orientierung relevanten Themen.

In einer dritten Phase präsentieren Schülerinnen und Schüler ihre Recherchen im Rahmen von Elternabenden vor Mitschülerinnen und Mitschülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Vertretern der Agentur für Arbeit. Inhalt der Präsentation können Rechercheergebnisse über Ausbildungsbetriebe der Region sein, Strategien auf dem Weg in die Ausbildung oder Inhalte einer bestimmten Berufsausbildung.

 
Förderung

Das Kompetenzfeststellungsverfahren wird mit 5.000 € pro Schule gefördert.
Gesamtschulen erhalten aufgrund ihrer hohen Schülerzahl die doppelte Fördersumme.

 

Weitere Informationen

Ansprechpartner: Peter Mattern, T. 0211 - 9 13 12-512

Modulsteckbrief