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Die Medienkombination zur Unterstützung der kooperativen Berufswahlvorbereitung von Schule und Berufsberatung.
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Aktuelles
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Anmeldemodalitäten 2012
Interessierte Schulen sind verpflichtet, sich vor der Anmeldung mit Hilfe der Homepage www.zukunft-foerdern.nrw.de intensiv über die Module zu informieren und ihre Modulauswahl mit ihrem zuständigen Berufsberater oder ihrer Berufsberaterin der Agentur für Arbeit abzustimmen.
Die Anmeldung ist ab dem 06. Februar 2012 unter www.zukunft-foerdern.nrw.de möglich.
Der Anmeldeschluss ist für den 24. Februar 2012 terminiert.
Die Meilensteine der Projektanmeldung im Überblick:
- 13. – 27. Januar: Ansprache der Schulen durch die Berufsberatung und die Stiftung Partner für Schule NRW
- 06. Februar 2012: Freischaltung des Anmeldeportals
- 24. Februar 2012: Anmeldeschluss & Nachsteuerung über den Regionalfonds
- ab 01. März 2012: Versand der Zusagen sowie der Zugangscodes
- Freischaltung des Verwaltungsbereiches (interner Projektbereich für Schulen) & Start der Modulumsetzung, umgehend nach Eingang der unterschriebenen und mit Schulstempel versehenen Verpflichtungserklärung
- 30. März 2012: Einsendeschluss der Verpflichtungserklärung
- Ab Mitte April 2012: Start der Workshopreihe
Die wichtigsten Modalitäten für das kommende Projektjahr möchten wir an dieser Stelle kurz erläutern:
- Jede Schulform kann an jedem Modul partizipieren, mit folgenden Ausnahmen:
- Modul 4 ist nur für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und Schulen der SEK I, in denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen
- Modul 3 ist nur für Haupt-, Real- und Gesamtschulen und kann nicht von Schulen gebucht werden, die an STARTKLAR teilnehmen)
- Modul 1 wird im Projektjahr 2012 nur in degressiver Form angeboten - es können sich nur Schulen für dieses Modul anmelden, die ab 2008 das Modul 1 mindestens einmal umgesetzt haben. Schulen, die noch nicht am Modul 1 teilgenommen haben, können sich daher leider nicht für dieses Modul bewerben.
- Modulauswahl mit einer Priorität: Jede Schule kann nur ein Modul auswählen, da die Vergabe der Module dem Prinzip der Rechtzeitigkeit folgt. Nachdem alle Fördermittel vergriffen sind, wird eine Warteliste eröffnet, welche wir über das laufende Projektjahr bedienen.
- Regionalfonds: In der Nachvergabe des Projektes stehen Mittel zur Verfügung um eine gleiche regionale Verteilung zu ermöglichen.
- Regionale Steuerung: Die Schulen verpflichten sich die Auswahl des Moduls passend zu den regionalen Angeboten vor Ort auszurichten und die Auswahl mit der für sie zuständigen Berufsberaterin / dem Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie dem Regionalen Bildungsbüro abzustimmen.
- Konzeptionelle Weiterentwicklung: Die Schulen verpflichten sich, die nachhaltige Implementierung des Moduls in ihrem Berufswahlorientierungscurriculum konzeptionell zu prüfen und zu dokumentieren.
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