Gefördert von:

Logo des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Durchgeführt von:

Logo der Stiftung Partner für Schule NRW

In Kooperation mit:

Logo der Deutschen Telekom AG

"Mädchen wählen Technik" kooperiert mit der landesweiten Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation (zdi).

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5. Finanzen




Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Sie erhalten pro geprüfte Unterrichtsidee eine finanzielle Unterstützung in Höhe von max. 500 Euro bei Nachweis der entstandenen projektbezogenen Kosten.

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Wann erhalte ich die finanzielle Unterstützung?

Sie erhalten die finanzielle Unterstützung, sobald

1. Sie Ihr Projekt im internen Bereich der Webseite angelegt und damit Ihre Unterrichtsidee kurz skizziert haben.
2. Sie die Verpflichtungserklärung (VPE) (von der Schulleitung unterschrieben und mit Schulstempel versehen) per Post bei uns eingereicht haben.
3. Ihr Projekt hinsichtlich der anvisierten Ziele und Inhalte von „Mädchen wählen Technik“ durch uns geprüft und freigegeben wurde.

Damit ist der Fördergeldantrag gestellt. Die finanzielle Zuwendung in Höhe von bis zu 500 Euro wird nach der Prüfung durch die Stiftung Partner für Schule NRW als Vorschuss auf das angegebene Konto überwiesen. Die entstehenden projektbezogenen Kosten müssen fristgerecht nachgewiesen werden!

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Was ist der Fördergeldantrag?

Der Fördergeldantrag setzt sich aus der Beschreibung der Unterrichtsidee und der Verpflichtungserklärung (VPE) zusammen und ist Voraussetzung, um an dem Projekt teilzunehmen und die Fördersumme zu erhalten.
Die Unterrichtsidee wird bei der Anlage des Projekts im internen Bereich der Webseite kurz skizziert. Die Verpflichtungserklärung (VPE) wird im Anschluss daran aus den bei der Anmeldung eingetragenen Daten automatisch generiert. Diese muss ausgedruckt, mit Unterschrift des Schulleiters und Schulstempel versehen, bei uns eingereicht werden. Sobald der Fördergeldantrag von uns geprüft wurde, wird die finanzielle Zuwendung als Vorschuss auf das entsprechende Konto überwiesen.

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Was ist die Verpflichtungerklärung?

Wenn Sie Ihr Projekt im internen Bereich anmelden, wird automatisch die Verpflichtungserklärung (VPE) erstellt, die zusammen mit der vorherigen Skizzierung Ihrer Unterrichtsidee den Fördergeldantrag bildet und Voraussetzung ist, um am Projekt teilnehmen zu können. Um diese Verpflichtungserklärung (VPE) zu erstellen, klicken Sie bitte auf "VPE erstellen". Drucken Sie die VPE aus und lassen sie uns mit zwei Unterschriften (der Schulleitung und des Kontoinhabers) und Schulstempel versehen, postalisch zukommen. Damit ist der Fördergeldantrag gestellt und Sie können  nach der Freigabe durch die Stiftung Partner für Schule NRW mit dem Projekt starten.

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Wie kann ich das Geld einsetzen?

Sie müssen die Summe projektbezogen verwenden. Das bedeutet, Sie können benötigte Materialien dafür anschaffen, wie z.B. Werkzeug, Bastel- und Elektromaterialien, Technikkisten, Maschinen. Sie können auch eine externe Fachkraft beauftragen, die Sie unterstützt und z.B. Veranstaltungen bei Ihnen durchführt. Wichtig ist, dass Sie alle Ausgaben anhand einer Belegliste dokumentieren und mit Belegen nachweisen können.  Diese Belege müssen bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres als Nachweis bei der Stiftung Partner für Schule NRW vorliegen.
Die einmal angeschafften Materialien bieten die Möglichkeit, die Unterrichtsidee auch nach Ablauf des Projektes ohne großen Kostenaufwand zu wiederholen oder sogar weiterzuführen.

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Kann ich mehrfach eine Förderung erhalten?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Unterrichtsprojekte neu entwickelt wurden oder eine bestehende Idee weiter entwickelt wird. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

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