Mit dem Gesicht zur Wand in der Ecke stehen, an den Ohren gezogen werden, Schläge mit dem Stock: Für Andreas Schmidt (Name geändert) war das während seiner Schulzeit in den 60er Jahren im Ruhrgebiet normaler Alltag. Wer laut war, wer raufte oder auch nur Fehler in Diktaten machte, bekam Schläge. "Wir empfanden das als gerecht", sagt Schmidt heute: "Wir haben die Lehrer, die so etwas taten, ebenso respektiert, wie die Lehrer, die nicht zu diesen Mitteln griffen." Nie hätte er sich zu Hause darüber beschwert. Er müsse sich eben ordentlich benehmen, dann würde das nicht passieren, diese Ansicht vertraten seine Eltern.

Bis in die 70er Jahre hinein war das tatsächlich alltägliche Praxis in Deutschland. Außer in der DDR: 1949 schaffte der ostdeutsche Staat die Prügelstrafe bereits ab. In der Bundesrepublik Deutschland moderte der böse Geist um einige Jahre länger. Bis zum Jahr 1973 hatten Lehrer das Recht auf körperliche Züchtigung. In Bayern sogar bis zum Jahr 1980. In der Pädagogik haben körperliche Züchtigungen eine lange Geschichte. Neben den oben genannten gehörten jahrhundertelang, heute absurd demütigend scheinende Strafen, wie Kindern und Jugendlichen Eselsmützen aufzusetzen oder sie bei Wasser und Brot in einen Karzer (Arrestzelle) zu sperren, zur Palette der Instrumente.
"Erst im 19. Jahrhundert kam es zu Debatten zu diesem Thema", sagt der Bochumer Erziehungswissenschaftler Till Kössler. Als eine der Ersten schrieb die schwedische Reformpädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key in ihrem Buch "Das Jahrhundert des Kindes" 1902: "Die Prügelstrafe hingegen, die ebenso erniedrigend für den ist, der sie erteilt, wie für den, der sie empfängt, zeigt sich außerdem unwirksam. Weder die Scham noch der physische Schmerz haben eine andere Wirkung als eine verhärtende." Eine kritische "Geschichte der Prügelstrafe in Schule und Haus" veröffentlichte die Pädagogin und Psychoanalytikerin Nelly Wolffheim 1905. In den folgenden Jahrzehnten wurde Gewalt in der Erziehung von Psychologen, Erziehungsberatern, Pädagogen und Eltern kontrovers diskutiert.
Aber erst nach dem zweiten Weltkrieg nahm die Debatte in Deutschland richtig Fahrt auf: Nach den Erfahrungen des autoritären Regimes und des Krieges spalteten sich die Experten in zwei Lager, sagt Kössler. Befürworter von Gewalt in der Erziehung waren der Ansicht, dass man gerade nach den Erfahrungen des Chaos im Krieg die Prügelstrafe benötige, weil die Jugend verroht sei und der Ausnahmezustand beseitigt werden müsse. Hinzu kamen pseudoentwicklungspsychologische Argumente wie: Die Einsicht des Kindes in den ersten Lebensjahren sei zu gering, als dass Worte fruchten würden. Aus dem christlichen Weltbild leitete sich das Argument ab, dass Menschen von Natur aus schlecht seien, und deshalb Härte nötig sei, um das Schlechte zu bändigen.
Gegner der gewalttätigen Erziehung sahen dagegen in Züchtigungen eine barbarische Unterdrückung des Freiheitsgefühls und eine Verletzung der Menschenwürde. Dadurch erziehe man Knechtseelen, aber keine aufrechten Menschen. Die Gegner fanden weiteren Stoff bei Jean-Jaques Rousseau, der schon im 18. Jahrhundert schrieb, dass Kinder von Natur aus gut seien und erst die Gesellschaft das Negative in sie pflanze, erklärt Kössler.
Das Thema brodelte in der Gesellschaft. 1947 startete der bayerische Staatsminister für Kultus und Unterricht, Alois Hundhammer, eine Kampagne für die Prügelstrafe. Angeblich unterstützten ihn dabei 60 Prozent der Eltern. Seine vorläufigen Höhenpunkte fand die Debatte in zwei Verfassungsgerichtsurteilen aus den Jahren 1954 und 1957. 1954 entschied das oberste deutsche Gericht, dass Züchtigungen in der Schule nur noch in Ausnahmefällen erlaubt seien. Dagegen hagelte es Proteste, sagt Wissenschaftler Kössler. "Eine verbreitete Kritik lautete, dass dieses Urteil den Kindern zu viel Macht zugestehen würde." Drei Jahre später kam es so zu einem weiteren Urteil des Gerichts. Darin gestand das Gericht den Lehrern wieder das Recht auf Züchtigung zu. Die Grenzen wurden aber enger gezogen. Wie eng, darüber war man sich in der Nachkriegsgesellschaft noch nicht einig. In den 60er Jahren, die Andreas Schmidt im Ruhrgebiet erlebte, sah das folgendermaßen aus: "Einmal zog unser Lehrer einen Jungen so fest am Ohr, das das Ohrläppchen einriss und blutete. Der Junge alarmierte seine Eltern. Das war einer der seltenen Fälle, in denen die Eltern sich in der Schule beschwerten und der Lehrer gerügt wurde."
Juristische Definitionen hin oder her, während der 68er-Bewegung gewannen die gewaltablehnenden Sozialwissenschaftler mehr und mehr die Deutungshoheit über die Erziehung. Und mit ihnen trat die gewaltfreie Erziehung endgültig ihren Siegeszug an. Die antiautoritäre Kinderladen- Bewegung beispielsweise verkündete das Recht des Kindes auf Gefühle. Die Bewegung speiste sich zu einem großen Anteil aus der Debatte um den Verzicht auf Gewalt. Demokratische Erziehungsmodelle waren angesagt. Die Frage lautete, ob demokratische Gesellschaften generell anders erziehen müssten als autoritäre. "In seinen letzten Rundfunkgesprächen mit den Titel ‚Erziehung zur Entbarbarisierung' (1968) und ‚Erziehung zur Mündigkeit' (1969) wird Theodor W. Adorno zu dem Begriff Autorität befragt. Die Fortdauer der Barbarei in der Erziehung basiere wesentlich auf dem Autoritätsprinzip, sagte er. Und weiter: "Das Recht auf Züchtigung zählt bekanntlich in deutschen Landen immer noch zu den heiligsten Gütern, an welche die Menschen so ungern rühren lassen." Schützenhilfe bekam er etwa von Katharina Ruschky. Zu einem Synonym für Gewalt in der Erziehung wurde der Titel ihres Buches "Schwarze Pädagogik", das 1977 erschien.
Heute ist Gewalt als Strafe in schulischen Institutionen in Deutschland kein Thema mehr. In Schulgesetzen wird der Begriff nicht mehr erwähnt, ähnlich sieht es in den meisten europäischen Ländern aus. Für deutsche Eltern gilt das Gebot einer gewaltfreien Erziehung im Elternhaus seit dem Jahr 2000.
NINA BRAUN



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