Panorama
07. März 2012 - 1/2012
Religiöse Schüler müssen »Krabat« nicht sehen
Ein Gymnasium hatte einen Schüler vom Besuch des Kinofilms zu befreien.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat der Beschwerde
von Eltern wegen eines Kinobesuches ihres Sohnes
mit seiner Schulklasse stattgegeben. Die Eltern des Zwölfjährigen,
die den Zeugen Jehovas angehören, hatten die Befreiung
ihres Sohnes beantragt, weil ihre Religion ihnen jede Berührung
mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete. Die Klasse hatte
vor dem Kinobesuch im Deutschunterricht das Buch "Krabat"
von Otfried Preußler besprochen, woran der Sohn teilnahm. Der
Schulleiter lehnte den Antrag auf Befreiung vom Kinobesuch ab.
Das OVG Münster hat die Entscheidung des Schulleiters nun für
rechtswidrig erklärt. Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend
ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach
der sie das im Buch beschriebene und im Film zur Anschauung
gebrachte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen.
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