Panorama

07. März 2012 - 1/2012

Religiöse Schüler müssen »Krabat« nicht sehen

Ein Gymnasium hatte einen Schüler vom Besuch des Kinofilms zu befreien.

KrabatDas Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat der Beschwerde von Eltern wegen eines Kinobesuches ihres Sohnes mit seiner Schulklasse stattgegeben. Die Eltern des Zwölfjährigen, die den Zeugen Jehovas angehören, hatten die Befreiung ihres Sohnes beantragt, weil ihre Religion ihnen jede Berührung mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete. Die Klasse hatte vor dem Kinobesuch im Deutschunterricht das Buch "Krabat" von Otfried Preußler besprochen, woran der Sohn teilnahm. Der Schulleiter lehnte den Antrag auf Befreiung vom Kinobesuch ab. Das OVG Münster hat die Entscheidung des Schulleiters nun für rechtswidrig erklärt. Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Buch beschriebene und im Film zur Anschauung gebrachte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen.

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